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Donnerstag, 25. Oktober 2007

Übung im Rechtsverständnis

Liebe Leser,

zunächst eine Vorstellung des gegenwärtigen Sachverhaltes:

1. Am 28. Juni 1967 wurde das so genannte "Ostjerusalem" an Israel angeschlossen: ein ca. 70 qkm großes Gebiet, das bis dahin 19 Jahre lang von der Haschemitischen Monarchie in Transjordanien bzw. Ostpalästina gesetzeswidrig besetzt war. Seitdem liegt dieses Gebiet innerhalb der Staatsgrenzen Israels, insbesondere aber gänzlich innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt Jerusalem.

2. Das israelische Grundgesetz (!) bzw. das "Grundgesetz zu Jerusalem, der Hauptstadt Israels" legt in Bezug auf Jerusalem Folgendes fest (meine Übersetzung):

§1 Das ganze wiedervereinigte Jerusalem ist die Hauptstadt Israels.

[...]

§5 Das Stadtgebiet Jerusalems umschließt in Zusammenhang mit diesem Gesetz u. a. das ganze Gebiet, das im Zusatz zur Deklaration über die Erweiterung des Jerusalemer Stadtgebietes vom 28. Juni 1967 beschrieben wird [...]

§6 Es darf keine Macht, die sich auf das Stadtgebiet Jerusalems bezieht und rechtmäßig beim Staat Israel oder dem Stadtrat Jerusalems liegt, an ein fremdes Staats-, Regierungs- oder ein in ähnlicher Weise fremdes Wesen/Organ, ob endgültig oder zeitweilig, abgegeben werden.


3. Das israelische Strafgesetzbuch legt in §97b unter dem Titel "Landesverrat" Folgendes fest (nochmals meine Übersetzung):

Wer mit der Absicht, dass irgendein Stück Land der Souveränität des Staates entzogen würde oder unter die Souveränität eines anderen Staates käme, eine Tat begangen hat, die zum Vorgenannten hätte führen können, wird mit dem Tode oder lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft.


Und in §100 (meine Hervorhebung):

Wer eine Tat begangen hat, aus der es sich auf eine der in §97, §98 oder §99 beschriebenen Absichten schließen lässt, wird mit zehnjährigem Freiheitsentzug bestraft.


4. Laut zahlreichen Medien im In- und Ausland (etwa dem Spiegel) hat der israelische Ministerpräsident, Ehud Olmert, vor, bei der für Ende November 2007 geplanten Gipfelkonferenz in Annapolis, Maryland über die Hoheit im so genannten "Ostjerusalem", d.h. in der Hauptstadt Israels (!) zu verhandeln.

5. Leider kann man nicht mehr erwarten, dass sich das israelische Rechtswesen in dieser Sache um Gerechtigkeit bemüht. Seit Beginn der zweiten Amtszeit Jizchak Rabins (1992), die ebenfalls von derartigen Rechtsbrüchen begleitet war, hat der oberste Gerichtshof - insbesondere in politischen Sachen - immer wieder Unrecht gesprochen.

Und die Gretchenfrage lautet:

Was soll der gewissenhafte Bürger tun, der einerseits kein Mitläufer sein und sich nicht mehr entmündigen lassen will, andererseits aber selbst von einem korrupten Rechtswesen verraten wird? Wie kann sich ein Normalbürger diesem moralischen Verfall und rechtlichen Zusammenbruch nachhaltig entgegensetzen?

P.S.
Es ist nicht auszuschließen, dass mich dieser rein deskriptive Beitrag wohl schon an und für sich in die berüchtigten Keller des geheimen Sicherheitsdienstes auf dem so genannten "Russenhof" in Jerusalem bringen könnte, wenn ich jetzt in Israel wäre und auf Hebräisch schriebe... Denkt hier eigentlich noch jemand an Rechtsstaatlichkeit? Ich zumindest nicht mehr.

Donnerstag, 26. Juli 2007

a seltsamer Schiddech

Heute habe ich erfahren, dass angehende, am Geiger-Kolleg studierende Reformrabbiner, darunter auch eine Frau, ihr Israel- bzw. Jerusalemjahr am kürzlich gegründeten Steinsalz-Zentrum verbringen. Ich gehe mal davon aus, dass die meisten unter euch den vornehmen, herzlichen und leistungsstarken Rabbiner Adin Ewen-Israel (geb. Steinsalz) noch nicht kennen: Ganz kurz gefasst, ist er a Baal-Tschuwe, a gewor(d)ener und äußerst überzeugter Chossid im Allgemeinen und ein sehr berühmter Lubawitscher im Besonderen. 1965 hat er das "israelische Institut für taldmudische Veröffentlichungen" gegründet, wo seither - mit großem Erfolg - v. a. an der hebräischen Übersetzung des babylonischen, seit kürzerem auch des Jerusalemer Talmuds gearbeitet wird. Für diese Erschließung des zweitwichtigsten Textes im jüdischen Kanon hat er 1988 den Israelpreis verliehen bekommen. Seit 2005 figuriert er auch als Präsident der erneuten Sanhedrin, die die höchste Instanz der orthodox-jüdischen Weltjustiz bilden soll - was das Reformjudentum nie wird anerkennen können, da es selbst nie anerkannt werden wird. 2006 hat er sein neues Zentrum eröffnet, wo Erwachsenen nichtakademische, sozusagen freizeitliche Kurse zum (selbstverständlich orthodoxen) Judentum, insbesondere zur Kabbalah (jüdischen Mystik und Grundlage des später entstandenen Chassidismus) angeboten werden.

Selbstverständlich ist den angehenden Rabbinern und Rabbinerinnen des Geiger-Kollegs nicht untersagt, an diesen Kursen teilzunehmen, falls sie sich dafür interessieren (und das sollten sie jedenfalls tun!). Aber wie kommt es zur Zusammenarbeit zwischen den beiden Einrichtungen, die fast nichts miteinander zu tun haben und eigentlich ganz andere, ja entgegengesetzte Wege beschreiten? Da kann man sich schon Einiges vorstellen; meine Vermutungen bleiben aber noch in meinem Köpfl. Jedenfalls haben jetzt diese Studenten die wunderbare Gelegenheit, viel Neues zu lernen und sich dabei selbst in eine ganz neue Richtung zu entwickeln. Wie sie sich aber nachher zum alten Studienort noch verhalten werden, wird sich noch zeigen.

P.S.
Die Geiger-Studenten sind mir zwar nicht persönlich bekannt, aber es wäre ja nicht auszuschließen, dass mancher unter ihnen in Jerusalem im Allgemeinen und an dieser Einrichtung im Besonderen nicht als Jude anerkannt werden kann...

P.S.2
Und dabei können sich die Geiger-Leute, soweit ich weiß, nicht einmal in Berlin mit den Lubawitschern verstehen...

P.S.3
Wenn ich mich recht daran erinnere, was in den Newsletters des Steinsalz-Zentrums steht (den letzten habe ich schon gelöscht), bekommen Frauen und Männer den Unterricht zuweilen nur getrennt erteilt; manche Kurse sind auch nur für Frauen, andere nur für Männer bestimmt. Naja, das habe ich von den Entscheidungstreffenden am Geiger-Kolleg, die sonst ja das Schlagwort Gleichberechtigung praktisch zum Dogma erheben, nicht erwartet.