Hallo allerseits,
I. Am 29. Oktober d. J. veröffentlichte ich hier einen Beitrag ("Der Weg in die Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert"), in dem ich die Verhaltensweise eines Dresdner Hoteliers kritisierte, der zwei NPD-Landtagsabgeordnete nur aufgrund ihres in der BRD (noch) legitimen (=rechtsmäßigen) weltanschaulichen Engagements verwiesen hatte. Es handelte sich dabei um keine Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Hotels durch die Partei (zwecks politischer Veranstaltung innerhalb des Hotels), sondern um das in menschlicher Hinsicht sehr nachvollziehbare Bedürfnis der beiden Abgeordneten als Privatpersonen nach Unterkunft.
II. Dieser Beitrag hat viel Resonanz nach sich gezogen, nicht zuletzt auch in Form von Kommentaren. Es stellte sich dann heraus, dass meine - von Anfang an für laienhaft erklärte - Rechtsinterpretation nicht zutrifft, und zwar deswegen, weil das Grundgesetz nur für den Staat gilt und für keine anderen juristischen Personen verbindlich ist (wie etwa für ein Hotel bei seinem Geschäftsverkehr mit anderen juristischen Personen).
III. Nichtsdestoweniger glaube ich, dass die in der bundesrepublikanischen Verfassung gesetzten Maßstäbe gut genug sind, um auf moralischer Ebene als Vorbilder für die Gesamtbevölkerung fungieren zu können. Ferner bin ich der Meinung, dass in diesem Fall gute Absichten mit schädlichen Methoden verfolgt wurden, die der NPD - ausnahmsweise zu Recht! - zur Opferrolle verhalfen. Weiteres ist ja dem Beitrag und insbesondere den anhängenden Kommentaren zu entnehmen.
IV. Gestern hat mich der Leser Michael Klarmann per Kommentar zum besagten Beitrag darauf hingewiesen, dass in der Deutschen Stimme, dem Parteiorgan der NPD, aus meinem Beitrag zitiert worden ist. Bei meinem Beitrag handelt es sich notabene nicht um die NPD an sich, und wenn auf diese überhaupt Bezug genommen wird, dann aber eindeutig negativ. Zudem heiße ich dort die Absichten des Hoteliers gut; es wird nur die Methode kritisiert, mit der die guten Absichten umgesetzt wurden. Nun steht es aber jeder und jedem frei, für die Öffentlichkeit zugängliche Texte unter den üblichen Bedingungen wiederum öffentlich zu zitieren. Damit es jedoch zu gar keinen Missverständnissen kommt, sei es hiermit wiederholt: Ich bin kein Anhänger der NPD und unterstütze auf keine Art und Weise die politischen Positionen dieser Partei. Ich behaupte "nur", dass politisch-ideologische Kämpfe nicht ins Privatleben der Betroffenen übertragen werden sollten, selbst wenn dies in rechtlicher Hinsicht nicht immer verboten ist.
V. In Ahlehnung an Voltaire lässt sich die Sache so zusammenfassen: Die NPD ist total anderer Meinung als ich und ich werde in diesem spezifischen Fall ihr Recht, für ihre extremistische Meinung mit politischen Mitteln zu werben, nicht unbedingt verteidigen, aber ich werde schon diejenigen kritisieren, die beim sehr gerechtfertigten Kampf gegen die NPD nicht zwischen politisch-öffentlichem und Privatleben differenzieren und demzufolge nicht auf die Menschenwürde von NPD-Abgeordneten/-Funktionären/-Mitgliedern achten.
VI. Schließlich sollte man sich auch fragen, was in der deutschen Politik so falsch gemacht wird, dass es dazu gekommen ist, dass die NPD sich - wenn auch ansatzweise - Bahn brechen kann. Kann es sein, dass es in Deutschland tatsächlich an positiver Identitätsstiftung mangelt? Kann es sein, dass jenseits der CDU/CSU ein politisches Vakuum bewahrt wird, obwohl es solch eine Abnormalität des politischen Spektrums (im Vergleich mit anderen abendländischen Ländern) nicht auf Dauer geben kann? Kann es sein, dass der ständige, undifferenzierte Angriff gegen "alles Rechte", darunter auch gegen alternative Initiativen (wie etwa die Wochenzeitung Junge Freiheit, die Verlagsanstalt Edition Antaios oder das Institut für Staatspolitik, die sich in der Tradition des ehemaligen deutschen Konservativismus sehen und dem fremdenfeindlichen Rechtsextremismus durch positive Konstruktionen deutscher Nationalidentität entgegenzuwirken suchen), nicht die erwünschten Ergebnisse zur Folge hat, sondern den Extremisten eben durch die Verdrängung rechter Alternativen nur noch weiterhilft?
Nebenbei bemerkt: Mir ist vor kurzem das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur Kenntnis gebracht worden. Ziel des Gesetzes ist es (meine Hervorhebung), "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." (aus § 1). Ich bin mir ziemlich sicher, dass die NPD dieses Gesetz nicht gutheißt - im AGG geht es ja u. a. auch darum, Benachteiligungen von Menschen zu verhindern, die von der statistischen "Norm" des alten Deutschland abweichen - etwa von Menschen mit Migrationshintergrund. Nichtsdestoweniger dürften sich die für die NPD tätigen, aus dem Hotel verwiesenen Privatpersonen doch positiv dafür interessieren, weil es in § 2 Abs. 1 folgendermaßen heißt (nochmals meine Hervorhebung): "Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: [...] den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen [...]" Soweit ich weiß, handelt es sich beim Geschäftsbetrieb des Hotels um solche Dienstleistungen (mit dem Geschäftsbetrieb ist ja die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch eine grundsätzlich unbegrenzte Kundschaft - die "Öffentlichkeit" - verbunden). Aber das ist ja abermals nur meine Laienmeinung.
Schöne Grüße,
Euer Yoav
Montag, 17. Dezember 2007
Öffentliche Erklärung zum Zitat in der "Deutschen Stimme"
Am 17.12.07
Stichwörter: Demokratie, Justiz, NPD
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