Freitag, 1. Dezember 2006

Übermäßige Emanzipation? Eine laienhafte Betrachtung der heutigen Rechtsstellung der deutschen Juden

Als Vorspiel zur emanzipatorischen Einbürgerung der Juden wurde bekanntermaßen die Beschuldigung gegen die Juden erhoben, sie seien dem jeweils neuen (oder fast neuen) Vaterlande nicht treu, weil sie ihrer jüdischen Identität den Vorzug einräumen würden. Heutzutage lässt sich Ähnliches unter Bezugnahme auf Israel (nunmehr als Staat) beobachten, wenn auch mit etlichen klaren Unterschieden - während Alfred Dreyfus in Frankreich der Jahrhundertwende vollkommen unbegründet beschuldigt und verfolgt wurde, haben hingegen die Amerikaner Jonathan Pollard mit gutem Grunde - ihrerseits, notabene - lebenslänglich bestraft; und während die Dreyfus-Affäre einen öffentlichen Diskurs auslöste, sind es heute gerade die Israelis, die vom wichtigen Gebot der Geiselbefreiung, also von der Moral schlechthin, gerne absehen. Aber die zeitgenössische Pollard-Affäre ist ja ein Extremfall und trifft daher nicht auf den Alltag der meisten Diasporajuden zu; wie schaut also die Problematik der Doppelidentität bei den Juden im heutigen Deutschland aus?

2003 schloss der Zentralrat der Juden in Deutschland den so genannten "Staatsvertrag" mit der Bundesregierung, im Rahmen dessen beide Seiten, d.h. die heutige BRD als Nationalstaat der "Deutschen" einerseits und der Zentralrat [als Vertretung] der "Juden" in Deutschland andererseits - soweit ich es verstehe - rechtlich gleich- und gegenübergestellt werden. Bemerkenswert bildet der Staatsvertrag aber keine wahrhaft innerdeutsche Gesetzgebung; er wurde erst im Nachhinein vom Bundestag ratifiziert, wie es gerade in internationalen Beziehungen üblich ist. Das heißt: Die Mitglieder der jüdischen Gemeiden, die mehr oder weniger demokratisch und jedenfalls freiwillig durch den Zentralrat vertreten sind, haben, sofern sie auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Rücksicht auf den von ihnen selbst mitgewählten Bundestag unmittelbar mit der Bundesregierung verhandelt.

Daraufhin stehen sie nun zu gleicher Zeit in zweierlei Verhältnis zur Bundesregierung: einerseits von innen als steuerzahlende Bundesbürger, die auf Bundesebene durch den Bundestag vertreten sind, andererseits von außen als "Juden" (scheinbar nur im körperschaftsrechtlichen Sinne), die durch ihren unabhängigen Zentralrat vertreten sind. Insofern sind sie keiner anderen politischen oder sonstigen Gruppierung innerhalb Deutschlands - etwa von Behinderten, Frauen oder Bayern - gleichzusetzen: Diese haben wohl auch Körperschaften, Vereine, Letztere sogar eine eigene Partei, jedoch können sie keinswegs einen Vertrag unmittelbar mit der Bundesregierung schließen, als wären sie dieser gleichgestellt; wenn sie die bundesdeutsche Gesetzgebung beeinflussen wollen, müssen sie vielmehr lobbyieren. Ich kenne kein anderes Beispiel für Bürger eines demokratischen Rechtsstaates, die bei Vermeidung der mitgewählten Volksvertretung einen Vertrag (!) mit dem eigenen Staat schließen. Wenn ein derartiger Vertrag überhaupt möglich ist, heißt er eben: die Verfassung bzw. das Grundgesetz.

Mit diesem Vertrag haben sich "die Juden in Deutschland" mancher Sonderrechte vergewissert, die dem kritischen Auge durchaus vormodern erscheinen. Dass die Juden diese Privilegien rechtlich festlegen wollten, ist als Ausübung politischer Macht verständlich und eigentlich auch legitim: Die infolge der bundesdeutschen Einwanderungspolitik nun stark herausgeforderten jüdischen Gemeinden brauchen die finanzielle Unterstützung durch die Gesamtheit der deutschen Wähler und Steuerzahler, Letztere hinwiederum das jüdische Zeugnis für ihre moralisch-kulturelle Rehablitierung, das (bzw. die) im tunlichst anschaulichen Bestehen der jüdischen Gemeinden zum Ausdruck kommen soll. Wie 1952 mit dem Staat Israels und der Jewish Claims Conference, waren die Deutschen auch diesmal zur Zahlung, die Juden bequemlich zur "Entgegennahme" bereit.

Somit kommen wir nun auf unseren Ausgangspunkt zurück, nämlich auf die Haltung der nichtjüdischen Seite. Auch in dieser Hinsicht gibt es einen markanten Unterschied im Vergleich mit der Zeit der Dreyfus-Affäre, und zwar das einstweilen noch positive Ergebnis der (diesmal deutschen) Judendiskriminierung. Dass die nichtjüdische Bundesregierung sich aber überhaupt erlaubt hat, in einen Vertrag von scheinbar solch internationalem Charakter einzuwilligen, weist jedoch unverkenntlich auf eine Gesinnung hin, die die Juden in Deutschland schlussendlich doch als keine ganz gewöhnlichen Bundesbürger, d.h. als keine zumindest rechtliche Selbstverständlichkeit ansieht. Hier sollen wir bedenken, dass Schröders Bundesregierung ja nicht im Vakuum arbeitete, sondern aus einer Gesellschaft stammte, deren Begrifflichkeiten und Denkmuster sich im bloßen Vorhandensein dieses Vertrages widerspiegeln - und das lässt denken, etwa an Fisch und Vogel.

[Nachtrag: Weiteres zum Staatsvertrag findet ihr hier]

2 Kommentar(e):

Anonym hat gesagt…

Gratulation zum Weblog! Deine Bookmarks habe ich ja schon seit einiger Zeit verfolgt. Sehr interessanter Beitrag. Herzliche Grüße, David

Yoav Sapir Berlin Jewish Tours hat gesagt…

Dankeschön, David, und beste Grüße nach Salzburg!