Donnerstag, 25. Oktober 2007

Übung im Rechtsverständnis

Liebe Leser,

zunächst eine Vorstellung des gegenwärtigen Sachverhaltes:

1. Am 28. Juni 1967 wurde das so genannte "Ostjerusalem" an Israel angeschlossen: ein ca. 70 qkm großes Gebiet, das bis dahin 19 Jahre lang von der Haschemitischen Monarchie in Transjordanien bzw. Ostpalästina gesetzeswidrig besetzt war. Seitdem liegt dieses Gebiet innerhalb der Staatsgrenzen Israels, insbesondere aber gänzlich innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt Jerusalem.

2. Das israelische Grundgesetz (!) bzw. das "Grundgesetz zu Jerusalem, der Hauptstadt Israels" legt in Bezug auf Jerusalem Folgendes fest (meine Übersetzung):

§1 Das ganze wiedervereinigte Jerusalem ist die Hauptstadt Israels.

[...]

§5 Das Stadtgebiet Jerusalems umschließt in Zusammenhang mit diesem Gesetz u. a. das ganze Gebiet, das im Zusatz zur Deklaration über die Erweiterung des Jerusalemer Stadtgebietes vom 28. Juni 1967 beschrieben wird [...]

§6 Es darf keine Macht, die sich auf das Stadtgebiet Jerusalems bezieht und rechtmäßig beim Staat Israel oder dem Stadtrat Jerusalems liegt, an ein fremdes Staats-, Regierungs- oder ein in ähnlicher Weise fremdes Wesen/Organ, ob endgültig oder zeitweilig, abgegeben werden.


3. Das israelische Strafgesetzbuch legt in §97b unter dem Titel "Landesverrat" Folgendes fest (nochmals meine Übersetzung):

Wer mit der Absicht, dass irgendein Stück Land der Souveränität des Staates entzogen würde oder unter die Souveränität eines anderen Staates käme, eine Tat begangen hat, die zum Vorgenannten hätte führen können, wird mit dem Tode oder lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft.


Und in §100 (meine Hervorhebung):

Wer eine Tat begangen hat, aus der es sich auf eine der in §97, §98 oder §99 beschriebenen Absichten schließen lässt, wird mit zehnjährigem Freiheitsentzug bestraft.


4. Laut zahlreichen Medien im In- und Ausland (etwa dem Spiegel) hat der israelische Ministerpräsident, Ehud Olmert, vor, bei der für Ende November 2007 geplanten Gipfelkonferenz in Annapolis, Maryland über die Hoheit im so genannten "Ostjerusalem", d.h. in der Hauptstadt Israels (!) zu verhandeln.

5. Leider kann man nicht mehr erwarten, dass sich das israelische Rechtswesen in dieser Sache um Gerechtigkeit bemüht. Seit Beginn der zweiten Amtszeit Jizchak Rabins (1992), die ebenfalls von derartigen Rechtsbrüchen begleitet war, hat der oberste Gerichtshof - insbesondere in politischen Sachen - immer wieder Unrecht gesprochen.

Und die Gretchenfrage lautet:

Was soll der gewissenhafte Bürger tun, der einerseits kein Mitläufer sein und sich nicht mehr entmündigen lassen will, andererseits aber selbst von einem korrupten Rechtswesen verraten wird? Wie kann sich ein Normalbürger diesem moralischen Verfall und rechtlichen Zusammenbruch nachhaltig entgegensetzen?

P.S.
Es ist nicht auszuschließen, dass mich dieser rein deskriptive Beitrag wohl schon an und für sich in die berüchtigten Keller des geheimen Sicherheitsdienstes auf dem so genannten "Russenhof" in Jerusalem bringen könnte, wenn ich jetzt in Israel wäre und auf Hebräisch schriebe... Denkt hier eigentlich noch jemand an Rechtsstaatlichkeit? Ich zumindest nicht mehr.

1 Kommentar(e):

Anonym hat gesagt…

Scheinbar hat Deutschland eine magische Anziehungskraft für israelische Selbstdarsteller, die möglicherweise doch nicht genug Deutsch können, um zu verstehen, was ihre Worte bedeuten.

Schade.