Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
[...]
Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
- aus dem geltenden
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Art. 3, Abs. 3, Satz 1 bzw. Art. 33, Abs. 3, Satz 2; meine Hervorhebungen). Pflichtlektüre für jeden, der hierzulande lebt! Am besten als Lesestoff im Bett vor dem Einschlafen: Ich zumindest finde das Grundgesetz sehr beruhigend...
Heißt es nun, dass es keine Grenzen gibt bzw. geben kann, dass alles erlaubt ist? Nein: Es gibt sehr klare Grenzen, nur werden sie in einer demokratischen Gesellschaft durch die öffentliche Politik gesetzt und geregelt, auf keinen Fall also durch Privatpersonen bei deren Begegnungen mit anderen.
Und wieso bin ich jetzt plötzlich darauf gekommen? Weil Juebe, die Betreiberin des
Jüdischen Berlin, davon berichtet, wie der Geschäftsführer des Dresdner Holiday-Inn-Hotels "die Buchung von zwei NPD-Abgeordneten storniert" hat (vgl.
hier,
hier sowie in der
taz vom 19.10.2007). Juebe führt den Brieftext an, den der Geschäftsführer an die beiden Abgeordneten sowie an die Presse geschickt hat. Unter anderem steht dort: "Da Sie in unserem Hause nicht willkommen sind und ich es auch meinen Mitarbeitern nicht zumuten kann, Sie zu begrüßen und zu bedienen [sic!], haben wir hotel.de gebeten, die Buchung zu stornieren." Die mit öffentlichen Beleidigungen versehene Zurückweisung erfolgte mithin ausschließlich aufgrund der Zugehörigkeit der beiden Personen zu einer in Deutschland (noch) gesetzlich anerkannten und zugelassenen Partei!
Die Absicht des Geschäftsführers ist klar und tatsächlich als positiv zu beurteilen. Doch seine Methode weist auf Mangel an demokratischer Grundeinstellung hin: Wenn ihn die NPD so sehr stört - und das soll sie ja auch -, kann er sich politisch engagieren, um die Partei und ihr Gedankengut
als solche zu bekämpfen. Nicht akzeptabel ist hingegen die Ausdehnung der politisch-ideologischen Front in den zwischenmenschlich-geschäftlichen Bereich und somit auch ins Privatleben der Betroffenen hinein.
In dieser Situation, wo man gute Absichten mit sehr schädlichen Methoden zu verwirklichen sucht, erblicke ich eine große Gefährdung der liberalen Demokratie: Heute will der besagte Hotelier keine NPD-Abgeordnete - d.h. Volks- bzw. Bürgervertreter! - unterbringen; morgen möchte ein Passauer Gastronom keine Linkspartei-Mitglieder mehr bewirten. Und übermorgen?
Laut dem Text, den Juebe auf Ihrer Webseite veröffentlich hat, hat der Geschäftsführer in seinen öffentlichen Hetzbrief nur einen einzigen Vorbehalt eingefügt (meine Hervorhebung):
Sollte dies aus vertraglichen Gründen nicht möglich sein, darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich sämtliche in unserem Hause durch Sie getätigten Umsätze unmittelbar als Spende an die Dresdner Synagoge weiterleiten werde.
Der Hinweis auf die dortige Synagoge ist zwar nett, hat aber mit unserer Sache nichts zu tun. Weit wichtiger ist die Formulierung: "aus vertraglichen Gründen" - denn, wie Juebe erklärt, "[a]llerdings war nicht von Anfang an klar, ob das Hotel die Stornierung juristisch durchziehen kann, denn die Buchung war über einen Internetservice erfolgt." Auf gut Deutsch heißt es: Der Geschäftsführer hat auf den öffentlich-rechtlichen Aspekt seines Briefes gar nicht Bezug genommen, d.h. seinen verfassungswidrigen Äußerungen gar keinen öffentlich-rechtlichen Vorbehalt beigefügt.
Meiner Laienmeinung nach hat sich dieser Geschäftsführer mit seinem Hetzbrief, der einen groben Verstoß gegen das geltende Grundgesetz bildet, strafbar gemacht.
Nachtrag [29.10.2007]: Im Nachhinein ist es mir eingefallen, dass das Hotel in seinem Handeln als juristische Person (d.h. juristisch betrachtet) wohl gar nicht so weitgehend dem Grundgesetz unterliegt, wie es der Staat tun muss. Dazu sagt man auf Jüdisch: Es mag vielleicht koscher sein, aber stinken tut es sicher (übrigens rührt die Redewendung is-koscher-ober-farschtunken von einem - wohl hypothetischen - halachischen Rechtsfall her; vielleicht komme ich iregendwann noch dazu).
II. Nachtrag [30.10.2007]: Wie mir über die unten stehenden Kommentare erklärt wurde (und wie ich im ersten Nachtrag vermutet habe), treffen meine juristischen Argumente auf diesen Fall eigentlich kaum zu. Also muss ich die Botschaft dieses Beitrages auf die zwar höhere, aber subjektive moralische Ebene verlegen; sei es hiermit getan.
III. Nachtrag [17.12.2007]: Wichtige Hinweise zum Thema findet ihr in
diesem anknüpfenden Beitrag.