Montag, 29. Oktober 2007

Der Weg in die Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

[...]

Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.


- aus dem geltenden Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Art. 3, Abs. 3, Satz 1 bzw. Art. 33, Abs. 3, Satz 2; meine Hervorhebungen). Pflichtlektüre für jeden, der hierzulande lebt! Am besten als Lesestoff im Bett vor dem Einschlafen: Ich zumindest finde das Grundgesetz sehr beruhigend...

Heißt es nun, dass es keine Grenzen gibt bzw. geben kann, dass alles erlaubt ist? Nein: Es gibt sehr klare Grenzen, nur werden sie in einer demokratischen Gesellschaft durch die öffentliche Politik gesetzt und geregelt, auf keinen Fall also durch Privatpersonen bei deren Begegnungen mit anderen.

Und wieso bin ich jetzt plötzlich darauf gekommen? Weil Juebe, die Betreiberin des Jüdischen Berlin, davon berichtet, wie der Geschäftsführer des Dresdner Holiday-Inn-Hotels "die Buchung von zwei NPD-Abgeordneten storniert" hat (vgl. hier, hier sowie in der taz vom 19.10.2007). Juebe führt den Brieftext an, den der Geschäftsführer an die beiden Abgeordneten sowie an die Presse geschickt hat. Unter anderem steht dort: "Da Sie in unserem Hause nicht willkommen sind und ich es auch meinen Mitarbeitern nicht zumuten kann, Sie zu begrüßen und zu bedienen [sic!], haben wir hotel.de gebeten, die Buchung zu stornieren." Die mit öffentlichen Beleidigungen versehene Zurückweisung erfolgte mithin ausschließlich aufgrund der Zugehörigkeit der beiden Personen zu einer in Deutschland (noch) gesetzlich anerkannten und zugelassenen Partei!

Die Absicht des Geschäftsführers ist klar und tatsächlich als positiv zu beurteilen. Doch seine Methode weist auf Mangel an demokratischer Grundeinstellung hin: Wenn ihn die NPD so sehr stört - und das soll sie ja auch -, kann er sich politisch engagieren, um die Partei und ihr Gedankengut als solche zu bekämpfen. Nicht akzeptabel ist hingegen die Ausdehnung der politisch-ideologischen Front in den zwischenmenschlich-geschäftlichen Bereich und somit auch ins Privatleben der Betroffenen hinein.

In dieser Situation, wo man gute Absichten mit sehr schädlichen Methoden zu verwirklichen sucht, erblicke ich eine große Gefährdung der liberalen Demokratie: Heute will der besagte Hotelier keine NPD-Abgeordnete - d.h. Volks- bzw. Bürgervertreter! - unterbringen; morgen möchte ein Passauer Gastronom keine Linkspartei-Mitglieder mehr bewirten. Und übermorgen?

Laut dem Text, den Juebe auf Ihrer Webseite veröffentlich hat, hat der Geschäftsführer in seinen öffentlichen Hetzbrief nur einen einzigen Vorbehalt eingefügt (meine Hervorhebung):

Sollte dies aus vertraglichen Gründen nicht möglich sein, darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich sämtliche in unserem Hause durch Sie getätigten Umsätze unmittelbar als Spende an die Dresdner Synagoge weiterleiten werde.


Der Hinweis auf die dortige Synagoge ist zwar nett, hat aber mit unserer Sache nichts zu tun. Weit wichtiger ist die Formulierung: "aus vertraglichen Gründen" - denn, wie Juebe erklärt, "[a]llerdings war nicht von Anfang an klar, ob das Hotel die Stornierung juristisch durchziehen kann, denn die Buchung war über einen Internetservice erfolgt." Auf gut Deutsch heißt es: Der Geschäftsführer hat auf den öffentlich-rechtlichen Aspekt seines Briefes gar nicht Bezug genommen, d.h. seinen verfassungswidrigen Äußerungen gar keinen öffentlich-rechtlichen Vorbehalt beigefügt.

Meiner Laienmeinung nach hat sich dieser Geschäftsführer mit seinem Hetzbrief, der einen groben Verstoß gegen das geltende Grundgesetz bildet, strafbar gemacht.

Nachtrag [29.10.2007]: Im Nachhinein ist es mir eingefallen, dass das Hotel in seinem Handeln als juristische Person (d.h. juristisch betrachtet) wohl gar nicht so weitgehend dem Grundgesetz unterliegt, wie es der Staat tun muss. Dazu sagt man auf Jüdisch: Es mag vielleicht koscher sein, aber stinken tut es sicher (übrigens rührt die Redewendung is-koscher-ober-farschtunken von einem - wohl hypothetischen - halachischen Rechtsfall her; vielleicht komme ich iregendwann noch dazu).

II. Nachtrag [30.10.2007]: Wie mir über die unten stehenden Kommentare erklärt wurde (und wie ich im ersten Nachtrag vermutet habe), treffen meine juristischen Argumente auf diesen Fall eigentlich kaum zu. Also muss ich die Botschaft dieses Beitrages auf die zwar höhere, aber subjektive moralische Ebene verlegen; sei es hiermit getan.

III. Nachtrag [17.12.2007]: Wichtige Hinweise zum Thema findet ihr in diesem anknüpfenden Beitrag.

14 Kommentar(e):

Anonym hat gesagt…

Im Gegenteil: wir leben in einem freien Land, der Geschäftsführer hat nur von seinem Recht Gebrauch gemacht. Ich halte das für sehr viel ehrlicher, als sich hinter einem Vorwand zu verstecken. Es steht auch jedem Passauer Wirt frei, der SPD sein Lokal *nicht* zur Verfügung zu stellen. Auch im umgekehrten Fall ist es mir lieber offen, als in Form latenter Antisemitismen oder dümmlich-naiver Vergleiche a la E. Herrmann.

Yoav Sapir Berlin Jewish Tours hat gesagt…

Aber darum geht es eben: Parteien und Privatpersonen sind zweierlei! Also: Ja, es steht jedem Passauer Wirt frei, der SPD (zwecks politischer Veranstaltung o. Ä.) sein Lokal nicht zur Verfügung zu stellen. Es steht bzw. darf ihm aber nicht frei stehen, Franz Müntefering zu verbieten, sich in seinem Lokal zu erfrischen.

Die NPD kann und soll man zurückweisen, wenn sie im Hotel einen Saal mieten will, um dort Reden zu halten etc. Aber ihre Abgeordneten dürfen, sollen - nein: sie müssen denselben Anspruch auf Bed&Breakfast erheben können wie jeder andere Mensch bzw. Kunde.

Politik ist Beruf und die Differenzierung zwischen der beruflichen Funktion der Politiker einerseits und ihrem Leben als Privatpersonen andererseits ist die Grundlage allen demokratischen Handelns.

Yoav Sapir Berlin Jewish Tours hat gesagt…

Damit will ich übrigens nicht behaupten, dass ein Wirt, Hotelier etc. jede und jeden zu Gast haben muss. Wenn man sich z. B. nicht benimmt, darf ihn der Wirt aus der Gaststätte verweisen. Politische Anschauungen zählen aber genau so zu den hierbei akzeptablen Kriterien wie etwa Aussehen, Gewicht, Glaubensbekenntnis, Alter etc.

Mit anderen Worten: Wenn man Privatpersonen, deren politische Anschauung rechtsextrem ist, nur aufgrund ihrer politischen Anschauung Dienstleistungen verweigen darf, dann warum soll man mit übergewichteten Frauen oder mit liberalen Juden nicht genau so umgehen dürfen? Es stehe doch jedem Wirt frei...

Anonym hat gesagt…

Rechtlich gesehen bezieht sich das
Grundgesetz vor allem auf das Verhältnis
zwischen dem/der Einzelnen und dem Staat.
Und die Grundrechte können vom einzelnen
vom Staat eingefordert werden. (zb bei
unrechter behandlung in behörden oder
wenn zweifelhafte gesetze verabschiedet
werden)

Zwischen Privatpersonen ist die Situation
wieder eine andere. Es gibt ja auch kein
Grundrecht auf Bewirtung in einem Restaurant oder Hotel. So etwas gibt es
einfach nicht. Und ein jeder Hotelbesitzer
hat das hat ein Hausrecht von dem er
gebrauch machen kann. Er braucht dazu
nicht mal eine Begründung.

Wenn eine abhängigkeit besteht zum
beispiel zwischen arbeiter und seiner
Firma gibt es einzelne Lösungen wie das
antidiskriminierungsgesetz das von der
EU verabschiedet wurde und dann mit einer bestimmten Frist in allen Mitgliedsländern umgesetzt werden
musste. In Krankenhäusern dürfte
ähnliches gelten.

Yoav Sapir Berlin Jewish Tours hat gesagt…

Also wäre es in Deutschland, rechtlich betrachtet, vollkommen in Ordnung, wenn ein Wirt an seiner Lokaltür ein Schild aushängen sollte: "Juden und Hunden ist der Eintritt verboten"...

Logisch. Immerhin bildet in Deutschland der pauschale, aber passive Antisemitismus, genau so wie der Anti-Rechtsextremismus, im rechtlichen Sinne wohl noch kein Verbrechen.

Also muss ich dem Beitrag einen weiteren Korrekturnachtrag hinzufügen.

Anonym hat gesagt…

Hi, Yoav:

Ich bin kein Jurist, hab nur mal ein
paar Vorlesungen besucht, das war alles.

Aber ich denke, das bei solchen fällen
wie Du auflistest ein Jurist eher den
Paragraph über Volksverhetzung anführen
würde.

Ich denke aber auch allgemein. Es ist
zwar gut über diese rechtlichen Dinge
bescheid zu wissen aber man sollte sie
nicht zum Maß der Dinge machen.

Anonym hat gesagt…

PS:

"Also wäre es in Deutschland, rechtlich betrachtet, vollkommen in Ordnung, wenn ein Wirt an seiner Lokaltür ein Schild aushängen sollte: "Juden und Hunden ist der Eintritt verboten"..."

Ich vermute mal das das so wäre. Und was
würde wohl in so einem Fall passieren?
Der ZDJ würde die Trommel schlagen, die
Linken würden jeden abend eine scheibe
einschmeißen. Und letztendlich wäre
das Schild entweder wieder weg (was
nicht heißt das Juden dann dort gut
bedient werden würden oder überhaupt
reinkommen würden). Oder aber der
Pächter besteht auf dem Schild und
irgendwann würde er den Laden verliehren
weil sein Pachtvertrag nicht verlängert wird.

Anonym hat gesagt…

Der Geschäftsführer des Hotels hat von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht. Das steht ihm zu. Es ist sein demokratisch evrbrieftes Recht, das er eingesetzt hat, um Mitgliedern einer rechtsradikalen Partei zu zeigen, dass ihr Tun und nicht gesellschaftlich akzeptiert ist. Wenige haben hierzu den Mut.

Mit allem Respekt, manchmal erinnert mich Deine Argumentationstrategie an politische Maßstäbe der Weimarer Republik, deren eigene Liberalität (im Gegensatz zu wehrhafter Demokratie) die Diktatur mit ermöglicht hat.

Yoav Sapir Berlin Jewish Tours hat gesagt…

Also soll jetzt dieser Geschäftsführer im implizierten Auftrag der wehrhaften Demokratie gehandelt haben, ein Held gewesen sein, der uns alle in einen Kreuzzug gegen rechtmäßig gewählte Abgeordenete führen sollte?

Es sei daran erinnert, dass diese Partei in der BRD (noch) zugelassen ist und dass hinter diesen Landesabgeordneten Bürger stehen, die genauso wert sind als alle andere, darunter auch der besagte Geschäftsführer.

Der Geschäftsführer hat Menschen, mit deren politischer Anschauung er nicht einverstanden ist, öffentlich gedemütigt. Dabei hat er ihre Politik gar nicht angesprochen; er hat auch nicht einmal versucht, dagegen zu argumentieren. Nein: Er hat diese Menschen ausgerechnet dort angegriffen, wo sie genauso schwach sind wie du und ich: in ihrer Position als Privatpersonen.

Das ist kein Mut. Das ist auch keine "Zivilcourage", wie mancher zu wissen glaubt. Das ist willkürliche Diskriminierung, die sich gerade bei politisch-ideologischen Auseinandersetzungen gar nicht gehört.

Und was meine Argumentation angeht: Ich bin ja kein Anhänger der NPD. Aber mich dünkt, dass ihre Funktionäre als Privatpersonen zu derselben Menschenwürde berechtigt sind wie alle anderen. Doch diese Würde hat der Geschäftsführer mit seinen öffentlichen Beschimpfungen verletzt. Warum eigentlich? Wozu hat er diese reine Privatsache zwischen ihm und seinen möglichen Kunden zu einer öffentlichen Demütigung machen müssen? Und warum gibt es Leute, die bei dieser willkürlichen Diskriminierung, diesem Angriff gegen die Würde von Privatpersonen, mitmachen?

Bzgl. des Vergleiches mit der Weimarer Republik: Wer der Meinung ist, dass die NPD unbedingt verboten werden muss, hat sich politisch - und nur politisch! - zu engagieren, um mit Gleichgesinnten den von ihm erwünschten Wandel hervorzubringen. Zurzeit ist die NPD aber legitim und zwar im wahrsten Sinne dieses Wortes, d.h. sie ist rechtmäßig. Diese Tatsache hat jeder von uns zu respektieren. Und: Ihre Funktionäre und Abgeordneten sind folglich keine Verbrecher. So sehr man ihre politische Anschauung verachten will, hat man sie nichtsdestoweniger als Privatpersonen, als Menschen zu respektieren und würdevoll zu behandeln. Die Faustregel lautet: Man darf gegen Rechtsextremismus sein, aber nicht gegen die Rechtsextremisten selber, d.h. als Privatpersonen.

Dieser minimale Respekt selbst vor dem schlimmsten politischen Gegner ist die Grundlage aller demokratischen Gesellschaftsordnung. Solange die NPD eine der in Deutschland legitimen Parteien ist, wird die deutsche Gesellschaft (und darunter übrigens auch die deutsche Öffentlichkeit) gerade bei ihrem Umgang mit dieser Partei auf demokratische Gesinnung geprüft. Und selbst wenn die NPD verboten würde, wäre es eine behördliche Sache. Diskriminierende "Selbstjustiz" etwa durch Geschäftsführer wäre zwar nach wie vor erlaubt, würde aber selbst in dem Fall keinen zwischenmenschlichen Respekt bezeugen.

Anonym hat gesagt…

Die Abgeordneten wollten die Zimmer zum Zwecke des Parteitagsbesuch buchen. Das entspricht schon einem politischen Zweck und nicht etwa einem Urlaub als Privatperson.

Anonym hat gesagt…

Nur ein Hinweis: Aus Ihrem Kommentar, siehe oben, wird unterdessen von der NPD im Parteiorgan "Deutsche Stimme" zitiert . (Der Text ist dort auch online einsehbar.)

Die sich dabei verfolgt sehende NPD drückt das nun so aus, als hätten sie Ihre Solidarität bekundet.

MfG Michael Klarmann, Aachen
www.mybog.de/klarmann

Yoav Sapir Berlin Jewish Tours hat gesagt…

Danke, Michael, für deinen Hinweis. Ich habe gleich dazu Stellung genommen. Allerdings ist es mir nicht ersichtlich, warum aus dem dortigen Zitat eine Solidaritätserklärung hervorgehe.

Anonym hat gesagt…

Ich erinnere mich noch daran, dass nach einer Landtagswahl in (wenn mich nicht alles täuscht) Sachsen eine Diskussion sämtlicher Spitzenkandidaten der verschiedenen Parteien stattfinden sollte. Da damals auch die NPD ein beträchtliches (zweistelliges) Ergebnis einfuhr, war auch deren Kandidat geladen; was sämtliche anderen Kandidaten zum Anlass nahmen nicht an dieser Diskussion teilzunehmen.
Ein derartiges Verhalten erachte ich für unangemessen, da die NPD damals schließlich von einer großen Zahl von Bürgern gewählt wurde, die damit ebenfalls brüskiert wurden.
Was den hier besprochenen Fall angeht, möchte ich dem Autor zustimmen: Solange die NPD eine legal in Deutschland agierende politische Partei darstellt, dürfen deren Funktionäre aufgrund ihres Engagements keinerlei Benachteiligungen, v.a. auch im privaten Sektor erfahren.
Wie weiter oben angesprochen wurde, gilt das deutsche GG zwar in erster Linie im Verhältnis von Bürger und statt; die darin enthaltenen Grundrechte entfalten jedoch auch eine sog. "Drittwirkung", welche sich auf das Bürgerliche Recht auswirkt und zur Folge hat, dass die dortigen Normen im Sinne des GG zu deuten sind. Zugrundezulegen wäre hier in ertser Linie der Grundsatz auf Gleichbehandlung evtl iVm mit dem Schutz der Menschenwürde.

Ich beobachte derartige Tendenzen auch mit Sorge. Eine freiheitliche Demokratie sollte durchaus in der Lage sein auch extreme Meinungen auszuhalten, solange diese nicht in direkten Aktionen gegen die freiheitliche Grundordnung münden (dann jedoch stehen der "wehrhaften" Demokratie insbesondere mit der Möglichkeit des Parteienverbots ausreichend Möglichkeiten der "Abwehr" zur Verfügung).
Die individuelle politische Anschauung darf nicht dazu führen, dass Andersdenkene (auch extreme) benachteiligt und ungleichbehandelt werden; sonst könnte sich demnächst auch Supermärkte, Bäckereien, Autohäuser etc. etc. weigern ihre Produkte "missbeliebigen" Personen zu verkaufen und eben dies widerspicht in erheblichem Maße dem Grundgedanken einer pluralistischen Gesellschaft bzw. dem angemessenen Umgang mit alternativen Meinungen. Würde das grundgesetzlich garantierte Prinzip auf Gleichbehandlung hier tatsächlich eine gebilligte Einschränkung erfahren, könnte man es auch im Falle alternativer Lebensweisen (bei Homosexuellen) oder ethnischen Zugehörigkeiten (bei Juden oder Muslimen) hinnehmen.

Anonym hat gesagt…

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.