Posts mit dem Label Justiz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Justiz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 17. Dezember 2007

Öffentliche Erklärung zum Zitat in der "Deutschen Stimme"

Hallo allerseits,

I. Am 29. Oktober d. J. veröffentlichte ich hier einen Beitrag ("Der Weg in die Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert"), in dem ich die Verhaltensweise eines Dresdner Hoteliers kritisierte, der zwei NPD-Landtagsabgeordnete nur aufgrund ihres in der BRD (noch) legitimen (=rechtsmäßigen) weltanschaulichen Engagements verwiesen hatte. Es handelte sich dabei um keine Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Hotels durch die Partei (zwecks politischer Veranstaltung innerhalb des Hotels), sondern um das in menschlicher Hinsicht sehr nachvollziehbare Bedürfnis der beiden Abgeordneten als Privatpersonen nach Unterkunft.

II. Dieser Beitrag hat viel Resonanz nach sich gezogen, nicht zuletzt auch in Form von Kommentaren. Es stellte sich dann heraus, dass meine - von Anfang an für laienhaft erklärte - Rechtsinterpretation nicht zutrifft, und zwar deswegen, weil das Grundgesetz nur für den Staat gilt und für keine anderen juristischen Personen verbindlich ist (wie etwa für ein Hotel bei seinem Geschäftsverkehr mit anderen juristischen Personen).

III. Nichtsdestoweniger glaube ich, dass die in der bundesrepublikanischen Verfassung gesetzten Maßstäbe gut genug sind, um auf moralischer Ebene als Vorbilder für die Gesamtbevölkerung fungieren zu können. Ferner bin ich der Meinung, dass in diesem Fall gute Absichten mit schädlichen Methoden verfolgt wurden, die der NPD - ausnahmsweise zu Recht! - zur Opferrolle verhalfen. Weiteres ist ja dem Beitrag und insbesondere den anhängenden Kommentaren zu entnehmen.

IV. Gestern hat mich der Leser Michael Klarmann per Kommentar zum besagten Beitrag darauf hingewiesen, dass in der Deutschen Stimme, dem Parteiorgan der NPD, aus meinem Beitrag zitiert worden ist. Bei meinem Beitrag handelt es sich notabene nicht um die NPD an sich, und wenn auf diese überhaupt Bezug genommen wird, dann aber eindeutig negativ. Zudem heiße ich dort die Absichten des Hoteliers gut; es wird nur die Methode kritisiert, mit der die guten Absichten umgesetzt wurden. Nun steht es aber jeder und jedem frei, für die Öffentlichkeit zugängliche Texte unter den üblichen Bedingungen wiederum öffentlich zu zitieren. Damit es jedoch zu gar keinen Missverständnissen kommt, sei es hiermit wiederholt: Ich bin kein Anhänger der NPD und unterstütze auf keine Art und Weise die politischen Positionen dieser Partei. Ich behaupte "nur", dass politisch-ideologische Kämpfe nicht ins Privatleben der Betroffenen übertragen werden sollten, selbst wenn dies in rechtlicher Hinsicht nicht immer verboten ist.

V. In Ahlehnung an Voltaire lässt sich die Sache so zusammenfassen: Die NPD ist total anderer Meinung als ich und ich werde in diesem spezifischen Fall ihr Recht, für ihre extremistische Meinung mit politischen Mitteln zu werben, nicht unbedingt verteidigen, aber ich werde schon diejenigen kritisieren, die beim sehr gerechtfertigten Kampf gegen die NPD nicht zwischen politisch-öffentlichem und Privatleben differenzieren und demzufolge nicht auf die Menschenwürde von NPD-Abgeordneten/-Funktionären/-Mitgliedern achten.

VI. Schließlich sollte man sich auch fragen, was in der deutschen Politik so falsch gemacht wird, dass es dazu gekommen ist, dass die NPD sich - wenn auch ansatzweise - Bahn brechen kann. Kann es sein, dass es in Deutschland tatsächlich an positiver Identitätsstiftung mangelt? Kann es sein, dass jenseits der CDU/CSU ein politisches Vakuum bewahrt wird, obwohl es solch eine Abnormalität des politischen Spektrums (im Vergleich mit anderen abendländischen Ländern) nicht auf Dauer geben kann? Kann es sein, dass der ständige, undifferenzierte Angriff gegen "alles Rechte", darunter auch gegen alternative Initiativen (wie etwa die Wochenzeitung Junge Freiheit, die Verlagsanstalt Edition Antaios oder das Institut für Staatspolitik, die sich in der Tradition des ehemaligen deutschen Konservativismus sehen und dem fremdenfeindlichen Rechtsextremismus durch positive Konstruktionen deutscher Nationalidentität entgegenzuwirken suchen), nicht die erwünschten Ergebnisse zur Folge hat, sondern den Extremisten eben durch die Verdrängung rechter Alternativen nur noch weiterhilft?

Nebenbei bemerkt: Mir ist vor kurzem das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur Kenntnis gebracht worden. Ziel des Gesetzes ist es (meine Hervorhebung), "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." (aus § 1). Ich bin mir ziemlich sicher, dass die NPD dieses Gesetz nicht gutheißt - im AGG geht es ja u. a. auch darum, Benachteiligungen von Menschen zu verhindern, die von der statistischen "Norm" des alten Deutschland abweichen - etwa von Menschen mit Migrationshintergrund. Nichtsdestoweniger dürften sich die für die NPD tätigen, aus dem Hotel verwiesenen Privatpersonen doch positiv dafür interessieren, weil es in § 2 Abs. 1 folgendermaßen heißt (nochmals meine Hervorhebung): "Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: [...] den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen [...]" Soweit ich weiß, handelt es sich beim Geschäftsbetrieb des Hotels um solche Dienstleistungen (mit dem Geschäftsbetrieb ist ja die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch eine grundsätzlich unbegrenzte Kundschaft - die "Öffentlichkeit" - verbunden). Aber das ist ja abermals nur meine Laienmeinung.

Schöne Grüße,
Euer Yoav

Montag, 29. Oktober 2007

Der Weg in die Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

[...]

Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.


- aus dem geltenden Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Art. 3, Abs. 3, Satz 1 bzw. Art. 33, Abs. 3, Satz 2; meine Hervorhebungen). Pflichtlektüre für jeden, der hierzulande lebt! Am besten als Lesestoff im Bett vor dem Einschlafen: Ich zumindest finde das Grundgesetz sehr beruhigend...

Heißt es nun, dass es keine Grenzen gibt bzw. geben kann, dass alles erlaubt ist? Nein: Es gibt sehr klare Grenzen, nur werden sie in einer demokratischen Gesellschaft durch die öffentliche Politik gesetzt und geregelt, auf keinen Fall also durch Privatpersonen bei deren Begegnungen mit anderen.

Und wieso bin ich jetzt plötzlich darauf gekommen? Weil Juebe, die Betreiberin des Jüdischen Berlin, davon berichtet, wie der Geschäftsführer des Dresdner Holiday-Inn-Hotels "die Buchung von zwei NPD-Abgeordneten storniert" hat (vgl. hier, hier sowie in der taz vom 19.10.2007). Juebe führt den Brieftext an, den der Geschäftsführer an die beiden Abgeordneten sowie an die Presse geschickt hat. Unter anderem steht dort: "Da Sie in unserem Hause nicht willkommen sind und ich es auch meinen Mitarbeitern nicht zumuten kann, Sie zu begrüßen und zu bedienen [sic!], haben wir hotel.de gebeten, die Buchung zu stornieren." Die mit öffentlichen Beleidigungen versehene Zurückweisung erfolgte mithin ausschließlich aufgrund der Zugehörigkeit der beiden Personen zu einer in Deutschland (noch) gesetzlich anerkannten und zugelassenen Partei!

Die Absicht des Geschäftsführers ist klar und tatsächlich als positiv zu beurteilen. Doch seine Methode weist auf Mangel an demokratischer Grundeinstellung hin: Wenn ihn die NPD so sehr stört - und das soll sie ja auch -, kann er sich politisch engagieren, um die Partei und ihr Gedankengut als solche zu bekämpfen. Nicht akzeptabel ist hingegen die Ausdehnung der politisch-ideologischen Front in den zwischenmenschlich-geschäftlichen Bereich und somit auch ins Privatleben der Betroffenen hinein.

In dieser Situation, wo man gute Absichten mit sehr schädlichen Methoden zu verwirklichen sucht, erblicke ich eine große Gefährdung der liberalen Demokratie: Heute will der besagte Hotelier keine NPD-Abgeordnete - d.h. Volks- bzw. Bürgervertreter! - unterbringen; morgen möchte ein Passauer Gastronom keine Linkspartei-Mitglieder mehr bewirten. Und übermorgen?

Laut dem Text, den Juebe auf Ihrer Webseite veröffentlich hat, hat der Geschäftsführer in seinen öffentlichen Hetzbrief nur einen einzigen Vorbehalt eingefügt (meine Hervorhebung):

Sollte dies aus vertraglichen Gründen nicht möglich sein, darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich sämtliche in unserem Hause durch Sie getätigten Umsätze unmittelbar als Spende an die Dresdner Synagoge weiterleiten werde.


Der Hinweis auf die dortige Synagoge ist zwar nett, hat aber mit unserer Sache nichts zu tun. Weit wichtiger ist die Formulierung: "aus vertraglichen Gründen" - denn, wie Juebe erklärt, "[a]llerdings war nicht von Anfang an klar, ob das Hotel die Stornierung juristisch durchziehen kann, denn die Buchung war über einen Internetservice erfolgt." Auf gut Deutsch heißt es: Der Geschäftsführer hat auf den öffentlich-rechtlichen Aspekt seines Briefes gar nicht Bezug genommen, d.h. seinen verfassungswidrigen Äußerungen gar keinen öffentlich-rechtlichen Vorbehalt beigefügt.

Meiner Laienmeinung nach hat sich dieser Geschäftsführer mit seinem Hetzbrief, der einen groben Verstoß gegen das geltende Grundgesetz bildet, strafbar gemacht.

Nachtrag [29.10.2007]: Im Nachhinein ist es mir eingefallen, dass das Hotel in seinem Handeln als juristische Person (d.h. juristisch betrachtet) wohl gar nicht so weitgehend dem Grundgesetz unterliegt, wie es der Staat tun muss. Dazu sagt man auf Jüdisch: Es mag vielleicht koscher sein, aber stinken tut es sicher (übrigens rührt die Redewendung is-koscher-ober-farschtunken von einem - wohl hypothetischen - halachischen Rechtsfall her; vielleicht komme ich iregendwann noch dazu).

II. Nachtrag [30.10.2007]: Wie mir über die unten stehenden Kommentare erklärt wurde (und wie ich im ersten Nachtrag vermutet habe), treffen meine juristischen Argumente auf diesen Fall eigentlich kaum zu. Also muss ich die Botschaft dieses Beitrages auf die zwar höhere, aber subjektive moralische Ebene verlegen; sei es hiermit getan.

III. Nachtrag [17.12.2007]: Wichtige Hinweise zum Thema findet ihr in diesem anknüpfenden Beitrag.

Donnerstag, 25. Oktober 2007

Übung im Rechtsverständnis

Liebe Leser,

zunächst eine Vorstellung des gegenwärtigen Sachverhaltes:

1. Am 28. Juni 1967 wurde das so genannte "Ostjerusalem" an Israel angeschlossen: ein ca. 70 qkm großes Gebiet, das bis dahin 19 Jahre lang von der Haschemitischen Monarchie in Transjordanien bzw. Ostpalästina gesetzeswidrig besetzt war. Seitdem liegt dieses Gebiet innerhalb der Staatsgrenzen Israels, insbesondere aber gänzlich innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt Jerusalem.

2. Das israelische Grundgesetz (!) bzw. das "Grundgesetz zu Jerusalem, der Hauptstadt Israels" legt in Bezug auf Jerusalem Folgendes fest (meine Übersetzung):

§1 Das ganze wiedervereinigte Jerusalem ist die Hauptstadt Israels.

[...]

§5 Das Stadtgebiet Jerusalems umschließt in Zusammenhang mit diesem Gesetz u. a. das ganze Gebiet, das im Zusatz zur Deklaration über die Erweiterung des Jerusalemer Stadtgebietes vom 28. Juni 1967 beschrieben wird [...]

§6 Es darf keine Macht, die sich auf das Stadtgebiet Jerusalems bezieht und rechtmäßig beim Staat Israel oder dem Stadtrat Jerusalems liegt, an ein fremdes Staats-, Regierungs- oder ein in ähnlicher Weise fremdes Wesen/Organ, ob endgültig oder zeitweilig, abgegeben werden.


3. Das israelische Strafgesetzbuch legt in §97b unter dem Titel "Landesverrat" Folgendes fest (nochmals meine Übersetzung):

Wer mit der Absicht, dass irgendein Stück Land der Souveränität des Staates entzogen würde oder unter die Souveränität eines anderen Staates käme, eine Tat begangen hat, die zum Vorgenannten hätte führen können, wird mit dem Tode oder lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft.


Und in §100 (meine Hervorhebung):

Wer eine Tat begangen hat, aus der es sich auf eine der in §97, §98 oder §99 beschriebenen Absichten schließen lässt, wird mit zehnjährigem Freiheitsentzug bestraft.


4. Laut zahlreichen Medien im In- und Ausland (etwa dem Spiegel) hat der israelische Ministerpräsident, Ehud Olmert, vor, bei der für Ende November 2007 geplanten Gipfelkonferenz in Annapolis, Maryland über die Hoheit im so genannten "Ostjerusalem", d.h. in der Hauptstadt Israels (!) zu verhandeln.

5. Leider kann man nicht mehr erwarten, dass sich das israelische Rechtswesen in dieser Sache um Gerechtigkeit bemüht. Seit Beginn der zweiten Amtszeit Jizchak Rabins (1992), die ebenfalls von derartigen Rechtsbrüchen begleitet war, hat der oberste Gerichtshof - insbesondere in politischen Sachen - immer wieder Unrecht gesprochen.

Und die Gretchenfrage lautet:

Was soll der gewissenhafte Bürger tun, der einerseits kein Mitläufer sein und sich nicht mehr entmündigen lassen will, andererseits aber selbst von einem korrupten Rechtswesen verraten wird? Wie kann sich ein Normalbürger diesem moralischen Verfall und rechtlichen Zusammenbruch nachhaltig entgegensetzen?

P.S.
Es ist nicht auszuschließen, dass mich dieser rein deskriptive Beitrag wohl schon an und für sich in die berüchtigten Keller des geheimen Sicherheitsdienstes auf dem so genannten "Russenhof" in Jerusalem bringen könnte, wenn ich jetzt in Israel wäre und auf Hebräisch schriebe... Denkt hier eigentlich noch jemand an Rechtsstaatlichkeit? Ich zumindest nicht mehr.

Donnerstag, 18. Oktober 2007

Pseudorecht und die israelische Scheindemokratie

[T]he Israeli court [...] may well be the branch most dangerous to the political rights of the nation.

Seit langem überlege ich mir gelegentlich, wie sich am besten erklären lässt, was mit der israelischen Demokratie in den letzten 15 Jahren geschehen ist. Nun bin ich über einen Artikel gestolpert, dem das obige Zitat entnommen ist und der die Sache richtig und m. E. auch ziemlich gut verständlich darlegt. Der Artikel ist im Winter 2007 in Azure, der englischen Ausgabe der hebräischen Tcheleth erschienen, einer hochangesehenen, jüdisch-israelischen Vierteljahresschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft und alles andere, was sich auf die Zukunft Israels und dessen Staates auswirkt:

http://www.azure.org.il/magazine/magazine.asp?id=349

Geschrieben ist der Artikel - im Grunde genommen eine Buchrezension - von Robert H. Bork, "a professor at the Ave Maria School of Law in Ann Arbor, Michigan, and a Distinguished Fellow at the Hudson Institute in Washington, D.C."

In den USA muss man, wenn ich mich nicht irre, selbst für das Richteramt in den unteren Instanzen im jeweiligen Bezirk bzw. Wahlkreis kandidieren. Dadurch wird demokratisch gewährleistet, dass die Richter bei ihrer subjektiven Interpretation des geschriebenen Gesetzes die Werte und Weltauffassung der Bevölkerung zur Geltung bringen, über deren Alltag sie zu entscheiden haben. Dies gilt natürlich umso mehr für die höheren Instanzen und insbesondere bei verfassungsrechtlichen Fragen, die schließlich nur durch Umsetzung der subjektiven Wertvorstellungen des jeweiligen Richters beantwortet werden können.

In Deutschland wird die Sache wahrscheinlich ungefähr so geregelt wie in Israel, d.h. auf eine demokratiegefährdende Art und Weise [vgl. Kommentare von medbrain]. Ich habe hier nämlich noch keine Wahlplakate gesehen, wo sich qualifizierte Juristen für das Richteramt zur Wahl stellen. Weiß jemand, wie etwa die Richter ins deutsche Bundesverfassungsgericht gewählt werden? Geschieht das durch die demokratische Volksvertretung (Bundestag)? Werden sie, d.h. ihre jeweilige Biographie und Weltanschauung, im Vorfeld öffentlich geprüft?

Nachtrag [19.10.2007]:

Ebenfalls empfehlenswert ist Richard A. Posners Kritik an Aharon Barak und dessen Buch, die er - gewissermaßen im Anschluss an Borks Rezension - in The New Republic vom 23.04.2007 veröffentlicht hat und zwar unter dem Titel "Enlightened Despot":

http://www.tnr.com/doc.mhtml?pt=6s%2BxHps2IOThe8RrLmtgM2%3D%3D
(einfache, kostenlose Anmeldung ist erforderlich)

Samstag, 17. Februar 2007

Der Holocaust im 21. Jahrhundert

Als Erstes sei vorweggenommen: Ernst Zündel ist als Neonazi und Holocaustleugner aufs Schärfste zu kritisieren. Desgleichen David Irving, der jetzt wegen Ähnlichem im österreichischen Gefängnis sitzt.

Nach dieser Verbindlichkeit können wir nun auf die eigentliche Frage eingehen: Wollen wir mit Holocaustleugnern wirklich so umgehen, wie man früher Ketzer behandelt hat, also indem wir sie wegen ihrer abweichenden Meinungen bestrafen? Das kommt darauf an, ob wir den Holocaust zum Glaubensbekenntnis, ja zu einer Art Religion machen bzw. werden lassen wollen. Genauer betrachtet geht es aber darum, in was für einer Gesellschaft wir leben wollen: Entweder ist man bereit, für die Redefreiheit derjenigen zu kämpfen, deren Meinungen man ganz abscheulich findet, oder man ist unbedingt bereit, sich mit einer Gesellschaft abzufinden, in der manche - heute noch wenige, morgen vielleicht mehr - Meinungen gesetzlich verboten sind. Denn erst beim Kampf um den Schutz von Meinungen, die wir selbst nie wieder hören möchten, wird die Redefreiheit in unserer Gesellschaft tatsächlich geprüft - und dann entweder durchgesetzt oder aufgegeben. Dabei geht es notabene nicht um Volksverhetzung: In dem Moment, wo man zur Verfolgung anderer aufruft, hat man sein Recht auf Redefreiheit verloren. Jedoch sind Äußerungen wie "den Holocaust/die Gaskammern hat es nicht gegeben" noch kein solcher Aufruf. Die Unterscheidung ist sehr fein, deswegen aber umso wichtiger.

Das gesetzliche Verbot der Holocaustleugnung wirft aber noch weitere, ebenso schwierige Fragen auf: Wie kann es z. B. sein, dass man nicht den Holocaust, aber zu gleicher Zeit und in demselben Land die Existenz Gottes doch leugnen darf? Ist unsere Vorstellung vom Holocaust wichtiger als die vom Gott? In dem Fall kann schon vom Holocaust als einer neuen Religion die Rede sein - oder wie es Avishai Margalit und Gabriel Motzkin formuliert haben: »a negative myth of origin for the post[-]war world«[1].

Eine andere Frage wäre, warum die Leugnung des deutschen Völkermordes an den Juden verboten, die des türkischen Völkermordes an den Armeniern hingegen erlaubt sein sollte. Trotz der wesentlichen Unterschiede zwischen beidem muss man hier doch eine grundsätzliche Entscheidung treffen: Darf man Völkermorde in Frage stellen - oder nicht? Darf man, solange nicht verhetzt wird, über alles diskutieren - oder eben nicht?

Die schwierigste Frage ist jedoch, wer vom Verbot profitiert, also ob diese Maßnahme uns zum Ziel verhilft. Dass man keine Meinungen in Haft nehmen kann, ist klar. Genauso klar soll aber auch sein, dass wir gar nicht gewinnen können, wenn wir den Revisionismus - oder etwa die Neonazis - durch Verbot bekämpfen. Denn wenn man es versucht, ist man nicht besser, vielleicht sogar noch schlechter als seine Gegner - und da hat man den Kampf schon am Ansatzpunkt verloren. Man weiß immer, wie man mit dem Verbot anfängt, aber nie, wie die Sache noch enden und mit wie vielen Verboten man noch rechnen sollte.

Als Letztes bleibt noch der Gedanke: Was bedeutet es überhaupt, dass es den Holocaust gegeben hat, wenn diese Aussage nicht zur Diskussion stehen, wenn das Gegenteil nicht behauptet werden darf? Kann man ehrlich vom Weißen reden, ohne das Schwarze zu berücksichtigen? Kann man wirklich das Tageslicht beschreiben, ohne die Nacht zu kennen...?

Nachtrag (21.02.2007): David Irving sitzt nicht mehr im Gefängnis (a Dank an Stefan für den Hinweis).

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[1] Avishai Margalit and Gabriel Motzkin, »The Uniqueness of the Holocaust«, Philosophy and Public Affairs 25 (1996), pp. 65-83, here 80-81. Siehe auch: Moshe Zimmermann, »Globalisierte Erinnerung«, in: Zeichen, Heft 2 des Jahres 2000 (verfügbar unter: http://www.asf-ev.de/zeichen/00-2-08.shtml), wo es steht: »Daß die Shoah zum Fundament der Welt geworden ist, kann man nicht bestreiten.« – was ja wenigstens auf den so genannten Westen zutrifft.

Donnerstag, 15. Februar 2007

Rache ist wichtig

In der letztwöchigen Ausgabe der Jüdischen Allgemeinen (Nr. 6/07 vom 8. Februar) sind die kurzen Stellungnahmen von fünf Rabbinern in Deutschland zur Freilassung der ehemaligen RAF-Terroristen veröffentlicht (S. 15) und zwar unter dem zusammenfassenden Titel "Reue ist wichtig". Dort beziehen sich alle Rabbiner in ihren Antworten ausschließlich auf die Straftäter und in dieser Hinsicht ist die Frage nach deren Reue in der Tat wichtig. Aber ist das die einzige Hinsicht, die es in dieser Diskussion zu berücksichtigen gilt?

Die Bestrafung findet nicht gerade beim Täter und dessen Leiden, sondern vielmehr im Verhältnis der bestrafenden Gesellschaft zu dem von ihr Bestraften statt. Durch die Bestrafung setzt die Gesellschaft ihre moralischen Grenzen, erklärt ihre Werte und verteidigt ihre Vorstellung von Gerechtigkeit. Eine zu leichte Bestrafung ist nicht gerade deshalb abträglich, weil sie etwaige, künftige Täter nicht abscheut, sondern vor allem deshalb, weil sie die Moral der Gesellschaft schwächt und deren Rechtsgefühl unterminiert. Bei der Ausübung von Gerechtigkeit - nach welchem Verständnis davon auch immer - ist leider kein goldener Mittelweg möglich, denn die Gesellschaft wird dabei geprüft und dadurch entweder gestärkt oder geschwächt.

Aus diesem Grunde war z. B. der in juristischer Hinsicht nicht gerade annehmbarer Schauprozess gegen Adolf Eichmann so wichtig - also nicht deswegen, weil Eichmann am Ende eines unnatürlichen Todes starb, sondern weil Israel ihn mit dem Tode bestrafte und somit sein Rechtsgefühl durchsetzen konnte. Ein anderes, diesmal negatives Beispiel: Es wird behauptet, Arafat sei nicht einfach so todkrank geworden, sondern von israelischen Geheimagenten angesteckt worden. Was aber die Moral betrifft, ist diese Frage eigentlich belanglos: So oder so ist Arafat nicht öffentlich hingerichtet worden. Diese Prüfung (nebst vielen anderen dieser Art) hat Israel nicht bestanden, woraufhin seine Moralität unleugbar geringer und sein Rechtsgefühl schwächer geworden ist.

Gerechtigkeit muss bekanntermaßen gesehen, also erlebt werden. Sie muss öffentlich und ausreichend ausgeübt werden, nicht damit der Täter stirbt, sondern damit die Gesellschaft tötet; nicht damit der Täter leidet, sondern damit die Gesellschaft rächt. Nicht nur der Täter ist wichtig, sondern vor allem auch die Gesellschaft; nicht nur die ehrliche Reue, sondern vor allem auch die moralische Rache trägt zur Vervollkommnung der Welt bei.

Was nun die Freilassung der ehemaligen RAF-Terroristen anbelangt, so kann und will ich als Außenseiter keine Antwort auf diese Frage geben, zumal ich mich als Jude grundsätzlich von der Moral distanziere, die für dieses deutsche Thema relevant ist, nämlich von der christlich-abendländlischen Moral, welche die Rache sowieso ablehnt.

Nachtrag (17.02.2007): Obwohl dieser Eindruck wohl schon entstehen kann, wird hier notabene nicht behauptet, dass man die RAF-Terroristen damals hätte hinrichten sollen. Mit den obigen Beispielen wollte ich nämlich nur veranschaulichen, dass bei der jetzigen Diskussion über ihre Freilassung nicht nur der Zustand der Bestraften (Reue etc.), sondern vor allem auch die möglicherweise negativen Auswirkungen einer Freilassung auf die Moralität der bestrafenden Gesellschaft zu berücksichtigen sind.

Mittwoch, 13. Dezember 2006

Eine weitere Schande für die deutsche Justiz

Das muss man selbst lesen: "Jude wehrt sich bei Haß-Angriff - Staatsanwaltschaft klagt ihn an". Wie sich dieser Schmachprozess gegen den mutigen Dennis Milholland noch entwickelt, wird sich bald zeigen und zwar am 25. Januar 2007, um 13:30 Uhr im Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, Saal 310. Mit Gottes Hilfe treffen wir uns da.

Angesichts dessen darf sich die Jüdische Gemeinde aber nicht mehr so passiv verhalten, sondern muss sich klar und selbstbewusst einmischen. Daher möchte ich Folgendes vorschlagen: Personen - sowohl Juden als auch Nichtjuden -, die sich mit Gegengewalt verteidigen bzw. mit Gewalt als Reaktion auf antisemitische Angriffe einmischen, um die Angreifer somit abzuschrecken, würde der Zentralrat der Juden in Deutschland ab sofort ehrerbietig anerkennen, indem er ihnen mittels der örtlichen Gemeinden amtliche Widerstands- bzw. "Pour le Mérite"-Auszeichnungen verliehe, die aus einem schön gestalteten und gerahmten Zeugnis bestünden und in den amtlichen Organen, d.h. der Jüdischen Allgemeinen sowie im örtlichen Blatt (etwa dem Jüdischen Berlin), daraufhin wohl auch in den deutschen Medien veröffentlicht würden. Das gäbe der deutschen Umgebung ein moralisch klares Zeichen und könnte uns bei der Abwehr des Antisemitismus zur Zeit bestimmt mehr helfen als die deutsche Justiz.

Die Jüdische Gemeinde zu Berlin scheint mir - ehrlich gesagt - zwar zu spießig zu sein, um diese Idee anzunehmen und weiter, d.h. nach oben zu rollen, bis sie sich auch tatsächlich durchsetzt - aber ich werde es trotzdem versuchen. Vorerst habe ich einen Leserbrief an die Jüdische Allgemeine geschickt.